Privat versicherte Kinder
Die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung werden von einer privaten Krankenkasse im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erstattet.
Um unnötige Eigenbeteiligungen zu vermeiden, sollten Sie vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden den Versicherungsschutz prüfen und ggf. rechtzeitig erweitern. Der Versicherungsvertrag gibt an, ob und welche kieferorthopädischen Leistungen für ein Kind versichert sind.
Hier finden Sie uns:
Kieferorthopädische Praxis
Dr. Yvonne Hardkop
Kieferorthopädin
Paffrather Straße 80
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 95 90 824
info@zahnspangenpraxis.de
Sprechstunden
Mo: 13:30 - 18:00
Di - Do: 08:30 - 12:30
13:30 - 18:00
und nach Vereinbarung.