Beihilfeberechtigte Kinder
Behandlungen, die als medizinisch notwendig gelten, werden in der Regel von der Beihilfestelle übernommen. Allerdings kommt es immer mehr zu Einschränkungen der übernommenen Kosten, wobei sich die Beihilfe an den gesetzlichen Krankenkassen orientiert.
Um unnötige Eigenbeteiligungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, dass sie vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden den Ver-sicherungsschutz prüfen und ggf. frühzeitig erweitern.
Siehe auch:
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Kieferorthopädische Praxis
Dr. Yvonne Hardkop
Kieferorthopädin
Paffrather Straße 80
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: (02202) 95 90 824
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