Gesetzlich versicherte Erwachsene

Für Patienten, die bei Erstellung des Heil- und Kostenplans das

18. Lebensjahr vollendet haben, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur bei sehr stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen in Verbindung mit anderen Bedingungen.

Ob Sie dazu gehören, kann beim ersten Beratungstermin geprüft werden.

 

Falls die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss bezahlt, deckt dieser in vielen Fällen nicht die Gesamtinvestition für die Behandlung. Gesetzlich versicherten Erwachsenen empfehle ich den Abschluss einer Zusatzversicherung. Falls Sie bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie überprüfen, ob diese auch kieferorthopädische Leistungen umfasst.

 

Siehe auch:

Privat versichert

Beihilfeberechtigung

Zusatzversicherung

Hier finden Sie uns:

Kieferorthopädische Praxis

Dr. Yvonne Hardkop

Kieferorthopädin


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51465 Bergisch Gladbach

Telefon: (02202) 95 90 824

 

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Tel.: 0214-8505499

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